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Firma in Ungarn gründen als Deutscher: Der vollständige Leitfaden

Die Gründung einer Firma in Ungarn bietet viele Vorteile, besonders für Deutsche Unternehmer. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, welche Rechtsformen zur Verfügung stehen und mit welchen Kosten und Steuern Sie rechnen müssen.

Warum eine Firma in Ungarn gründen?

Ungarn bietet für Unternehmer, insbesondere aus Deutschland, attraktive Bedingungen für die Firmengründung. Die wirtschaftlichen und steuerlichen Vorteile machen das Land zu einem beliebten Standort für neue Unternehmen. Doch was genau macht Ungarn so interessant?

Ungarn überzeugt mit niedrigen Steuersätzen und günstigen Lebenshaltungskosten. Die Körperschaftssteuer in Ungarn liegt bei nur 9 %, was den europäischen Durchschnitt deutlich unterbietet. Zudem profitiert man von einer Mehrwertsteuer in Höhe von 27 %, die für Unternehmen mit dem richtigen Geschäftsmodell günstig genutzt werden kann. Diese Steuervorteile sind besonders für Kleinunternehmer attraktiv, die ihr Unternehmen international ausrichten wollen.

Ein weiterer Pluspunkt ist der einfache Zugang zum EU-Markt. Ungarn ist ein EU-Mitglied, was es Unternehmern ermöglicht, ohne zusätzliche Handelsbarrieren Geschäfte in der gesamten EU abzuwickeln. Dies eröffnet ungeahnte Wachstumsmöglichkeiten und erleichtert den Aufbau internationaler Geschäftsbeziehungen.

Die niedrigen Betriebskosten in Ungarn sind ebenfalls ein entscheidender Faktor. Sowohl die Lohnkosten als auch die Büromieten liegen deutlich unter dem Niveau vieler westeuropäischer Länder. Dies gibt Unternehmern die Möglichkeit, mit geringeren Anfangsinvestitionen zu starten und ihre Fixkosten niedrig zu halten.

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen bietet Ungarn auch eine gut ausgebildete und motivierte Arbeitskraft. Viele junge Ungarn sprechen mehrere Fremdsprachen, darunter Englisch und Deutsch, was die Kommunikation und den Aufbau eines internationalen Teams erleichtert.

Zusammengefasst ist die Kombination aus niedrigen Steuern, günstigen Betriebskosten und dem Zugang zum EU-Markt die Hauptmotivation für viele Deutsche, eine Firma in Ungarn zu gründen. Für Unternehmer, die auf der Suche nach einem kosteneffizienten und zukunftssicheren Standort sind, ist Ungarn eine hervorragende Wahl.

Welche Rechtsformen gibt es für die Firmengründung in Ungarn?

Bei der Gründung einer Firma in Ungarn stehen Ihnen mehrere Rechtsformen zur Auswahl. Jede hat ihre eigenen Vorteile und Anforderungen, und es ist wichtig, diejenige zu wählen, die am besten zu Ihrem Geschäft passt.

GmbH (Korlátolt Felelősségű Társaság – Kft.)

Die GmbH oder Kft. ist die häufigste und beliebteste Rechtsform für Firmengründungen in Ungarn. Sie bietet eine beschränkte Haftung, was bedeutet, dass die Gesellschafter nur mit ihrem eingebrachten Kapital haften. Das Mindestkapital für die Gründung einer Kft. beträgt 3 Millionen HUF, was in etwa 8.000 Euro entspricht. Diese Rechtsform eignet sich besonders für kleine bis mittelgroße Unternehmen, die eine klare rechtliche Struktur wünschen und dabei ihre persönlichen Vermögenswerte schützen wollen.

Vorteile der Kft.:

  • Beschränkte Haftung
  • Flexibilität bei der Unternehmensführung
  • Geringes Mindestkapital

Einzelunternehmen (Egyéni Vállalkozó – E.v.)

Das Einzelunternehmen oder E.v. ist eine weitere Option, insbesondere für kleinere Geschäftsmodelle oder Freiberufler. Diese Rechtsform zeichnet sich durch eine einfache Gründung und minimale bürokratische Anforderungen aus. Es gibt keine Kapitalanforderungen, und die Registrierung erfolgt meist schnell und unkompliziert. Der Unternehmer haftet jedoch mit seinem gesamten persönlichen Vermögen, was ein höheres Risiko darstellt.

Vorteile des Einzelunternehmens:

  • Schnelle und einfache Gründung
  • Keine Mindestkapitalanforderungen
  • Geringe Verwaltungskosten

Geschlossene Aktiengesellschaft (Zártkörűen Működő Részvénytársaság – Zrt.)

Die geschlossene Aktiengesellschaft (Zrt.) eignet sich besonders für größere Unternehmen oder solche, die potenziell an die Börse gehen wollen. Diese Rechtsform erfordert ein Mindestkapital von 5 Millionen HUF (ca. 13.000 Euro). Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Anteile. Die Zrt. ist eine anspruchsvollere Struktur und erfordert mehr formale Verwaltungsprozesse, eignet sich jedoch ideal für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial.

Vorteile der Zrt.:

  • Beschränkte Haftung der Aktionäre
  • Möglichkeit zur Kapitalerhöhung durch Aktienemission
  • Professionelle Unternehmensstruktur

Kommanditgesellschaft (Betéti Társaság – Bt.)

Die Kommanditgesellschaft (Bt.) ist eine spezielle Rechtsform, bei der mindestens ein Gesellschafter als persönlich haftender Komplementär und mindestens ein weiterer als haftungsbeschränkter Kommanditist agiert. Diese Struktur erlaubt eine klare Trennung zwischen Geschäftsführung und Kapitalgebern. Sie eignet sich gut für Partnerschaften oder Familienunternehmen. Es gibt keine festgelegten Kapitalanforderungen für die Gründung einer Bt.

Vorteile der Bt.:

  • Flexibilität in der Aufteilung der Verantwortung
  • Keine Mindestkapitalanforderungen
  • Geringe Gründungskosten

Tabelle: Übersicht der Rechtsformen und deren Anforderungen

RechtsformHaftungMindestkapitalBeste Anwendung
Kft.Beschränkt3 Mio. HUF (~8.000 €)Kleine/mittlere Unternehmen
E.v.UnbeschränktKeinsEinzelunternehmer/Freiberufler
Zrt.Beschränkt5 Mio. HUF (~13.000 €)Großunternehmen/Wachstumsfirmen
Bt.Komplementär haftetKeinsPartnerschaften/Familienunternehmen

Diese Übersicht zeigt, dass es in Ungarn vielfältige Möglichkeiten gibt, je nach Größe und Ziel des Unternehmens eine passende Rechtsform zu finden. Jede Form bietet ihre eigenen Vor- und Nachteile, und es ist ratsam, sich vor der Wahl einer Rechtsform gut zu informieren oder eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Wie läuft der Gründungsprozess ab?

Der Prozess zur Gründung einer Firma in Ungarn ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ unkompliziert. Mit einer guten Planung und den richtigen Schritten können Sie Ihr Unternehmen in wenigen Wochen eintragen lassen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um den Gründungsprozess zu verstehen.

Schritt 1: Vorbereitung der erforderlichen Dokumente

Die erste Phase der Firmengründung in Ungarn beginnt mit der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente. Dazu gehören:

  • Gründungsvertrag: Dieser muss von einem Notar beglaubigt werden und enthält alle wichtigen Informationen zur Struktur des Unternehmens (Name, Adresse, Kapital, Geschäftsführung).
  • Identitätsnachweise: Personalausweis oder Reisepass der Gesellschafter.
  • Steuerregistrierung: Eine Steueridentifikationsnummer für das Unternehmen wird benötigt.
  • Banknachweis: Ein Konto bei einer ungarischen Bank zur Einzahlung des Gründungskapitals.

Die Dokumente müssen in ungarischer Sprache vorliegen, und oft wird eine offizielle Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer benötigt. Juristische Unterstützung kann in dieser Phase sehr hilfreich sein.

Schritt 2: Registrierung beim Handelsregister

Nach der Erstellung der Dokumente erfolgt die Eintragung beim Handelsregister (Cégbíróság). Dies ist der offizielle Schritt, bei dem Ihr Unternehmen rechtlich anerkannt wird. Der Eintragungsprozess dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen, wobei eine schnellere Registrierung (innerhalb von 1 Woche) gegen zusätzliche Gebühren möglich ist.

Einige wichtige Punkte in dieser Phase:

  • Sie müssen den Firmennamen wählen und prüfen, ob dieser bereits registriert ist.
  • Die genaue Geschäftsadresse in Ungarn muss festgelegt werden.
  • Die Gesellschafterstruktur und die Rollenverteilung müssen im Gründungsvertrag eindeutig definiert werden.

Sobald das Unternehmen registriert ist, erhalten Sie die Handelsregisternummer, die als offizieller Nachweis der Existenz des Unternehmens dient.

Schritt 3: Bankkontoeröffnung und Kapitalhinterlegung

Nach der Registrierung ist die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer ungarischen Bank erforderlich. Das eingezahlte Gründungskapital muss vorgelegt werden. Bei einer GmbH (Kft.) beträgt das Mindestkapital beispielsweise 3 Millionen HUF (ca. 8.000 Euro). Die Banken verlangen in der Regel die folgenden Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug
  • Identitätsnachweise der Geschäftsführer
  • Notariell beglaubigter Gründungsvertrag

Die Bank stellt dann eine Bestätigung über die Einzahlung des Gründungskapitals aus, die Sie für Ihre Steuerregistrierung und andere behördliche Anmeldungen benötigen.

Schritt 4: Steuerliche Registrierung und Sozialversicherung

Nach der Firmeneintragung müssen Sie Ihr Unternehmen beim ungarischen Finanzamt (NAV) anmelden. Diese Registrierung ist notwendig, um Ihre Steueridentifikationsnummer zu erhalten. Zusätzlich müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, falls Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtige Umsätze erzielt.

  • Steueridentifikationsnummer: Diese wird benötigt, um Steuererklärungen einzureichen.
  • Mehrwertsteuerregistrierung: Bei jährlichen Umsätzen über 12 Millionen HUF (ca. 32.000 Euro) sind Sie zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet.
  • Sozialversicherung: Sobald Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie diese bei den zuständigen Stellen anmelden und entsprechende Beiträge abführen.

Schritt 5: Notarielle Beglaubigung und weitere behördliche Anmeldungen

Ein Notar muss den Gründungsvertrag und andere rechtliche Dokumente beglaubigen. In einigen Fällen sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich, z.B. wenn Sie in regulierten Branchen wie dem Gesundheitswesen oder dem Finanzsektor tätig werden wollen.

Weitere Anmeldungen umfassen:

  • Eintragung in spezielle Register, falls Ihr Unternehmen bestimmten Vorschriften unterliegt (z.B. Bauwirtschaft, Gastronomie).
  • Anmeldung bei der Kammer der Industrie und des Handels.

Benötigte Dokumente

  • Gründungsvertrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des Gründungskapitals
  • Steuerregistrierung

Zusammenfassung des Prozesses

Der gesamte Gründungsprozess dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, abhängig davon, wie schnell die Dokumente vorbereitet und bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Mit der richtigen Vorbereitung und möglicherweise der Unterstützung durch einen ungarischen Anwalt kann der Prozess reibungslos und effizient ablaufen. Es ist wichtig, alle notwendigen Schritte zu befolgen, um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden.

Welche Steuern fallen bei einer Firmengründung in Ungarn an?

Die steuerlichen Rahmenbedingungen in Ungarn zählen zu den attraktivsten in Europa und machen das Land zu einem begehrten Standort für Unternehmer. Wenn Sie eine Firma in Ungarn gründen, ist es wichtig, die wichtigsten Steuern und ihre jeweiligen Sätze zu kennen, um die finanzielle Planung entsprechend gestalten zu können.

Körperschaftssteuer (Társasági Adó)

Die Körperschaftssteuer in Ungarn gehört mit 9 % zu den niedrigsten in der Europäischen Union. Diese niedrige Besteuerung stellt einen der Hauptgründe dar, warum viele internationale Unternehmer Ungarn als Standort für ihre Geschäfte wählen. Die Körperschaftssteuer gilt für alle in Ungarn erzielten Gewinne und ist somit die zentrale Steuerlast, die Unternehmen tragen müssen.

Einige Besonderheiten der Körperschaftssteuer:

  • Sätze: Einheitlicher Steuersatz von 9 %, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Umsatz.
  • Abschreibungen: Unternehmen können bestimmte Investitionen, wie etwa Maschinen, Gebäude oder immaterielle Vermögensgegenstände, abschreiben, was die Steuerlast zusätzlich reduzieren kann.
  • Befreiungen: Es gibt gewisse steuerliche Erleichterungen für Firmen, die in Forschung und Entwicklung oder in bestimmte Förderregionen investieren.

Mehrwertsteuer (Általános Forgalmi Adó – ÁFA)

Die Mehrwertsteuer in Ungarn ist mit einem Standardsatz von 27 % eine der höchsten in Europa. Für bestimmte Güter und Dienstleistungen gibt es jedoch reduzierte Sätze von 5 % oder 18 %, beispielsweise für Medikamente, Bücher und Heizenergie. Unternehmer sollten darauf achten, ob sie umsatzsteuerpflichtig sind und wie sie die Mehrwertsteuer effizient handhaben können.

Wichtige Fakten zur Mehrwertsteuer:

  • Standardsatz: 27 % für die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • Ermäßigter Satz: 5 % und 18 % für bestimmte Kategorien.
  • Vorsteuerabzug: Unternehmen können die Mehrwertsteuer auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen als Vorsteuer geltend machen, sofern sie selbst umsatzsteuerpflichtig sind.

Sozialabgaben (Társadalombiztosítási Járulék)

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie für diese Sozialabgaben leisten. Der Arbeitgeberanteil beträgt in der Regel 13 % des Bruttogehalts. Zusätzlich fallen für Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung an, die etwa 18,5 % des Bruttogehalts ausmachen.

Beispiel für die Berechnung:

  • Arbeitgeberanteil: 13 % des Bruttogehalts (z.B. bei einem Bruttolohn von 500.000 HUF wären das 65.000 HUF).
  • Arbeitnehmeranteil: 18,5 % des Bruttogehalts (z.B. 92.500 HUF bei einem Bruttolohn von 500.000 HUF).

Gewerbesteuer (Helyi Iparűzési Adó – HIPA)

In Ungarn erheben die Gemeinden eine Gewerbesteuer von bis zu 2 % des Umsatzes. Diese Steuer variiert je nach Standort des Unternehmens, da die Gemeinden die Höhe der Gewerbesteuer selbst festlegen. Für Unternehmen, die in Budapest ansässig sind, gilt in der Regel der Höchstsatz von 2 %.

Wichtige Punkte zur Gewerbesteuer:

  • Standortspezifisch: Die Gewerbesteuer kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein.
  • Steuerlast: Beträgt in den meisten Fällen bis zu 2 % des Jahresumsatzes.

Zusammenfassung der steuerlichen Belastungen

  • Körperschaftssteuer: 9 % auf Unternehmensgewinne
  • Mehrwertsteuer: 27 % Standardsatz, reduzierte Sätze von 5 % und 18 %
  • Sozialabgaben: 13 % Arbeitgeberanteil, 18,5 % Arbeitnehmeranteil
  • Gewerbesteuer: Bis zu 2 % des Umsatzes, abhängig vom Standort

Der steuerliche Vorteil in Ungarn liegt in den niedrigen Körperschaftssteuern, aber auch die Sozialabgaben und die relativ hohe Mehrwertsteuer müssen bei der Kostenplanung berücksichtigt werden. Unternehmen, die sich in Ungarn ansiedeln, profitieren jedoch insgesamt von einem attraktiven Steuerumfeld, das gerade im europäischen Vergleich heraussticht.

Welche Kosten sind mit der Firmengründung in Ungarn verbunden?

Die Gründung einer Firma in Ungarn bringt sowohl einmalige Gründungskosten als auch laufende Betriebskosten mit sich. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Kostenfaktoren, die bei der Unternehmensgründung und im laufenden Geschäftsbetrieb zu beachten sind.

Einmalige Gründungskosten

Zu den einmaligen Gründungskosten gehören alle Ausgaben, die für die Registrierung und Eröffnung des Unternehmens erforderlich sind. Dazu zählen:

  • Notarkosten: Für die Beglaubigung der Gründungsdokumente fallen Notarkosten an. Diese können je nach Umfang der Dokumente variieren, betragen jedoch in der Regel etwa 20.000 bis 50.000 HUF (ca. 50 bis 130 Euro).
  • Registrierungsgebühren: Die Eintragung des Unternehmens beim ungarischen Handelsregister kostet ungefähr 100.000 bis 150.000 HUF (ca. 260 bis 400 Euro). Diese Gebühr kann je nach Schnelligkeit des Verfahrens und zusätzlichen Dienstleistungen unterschiedlich ausfallen.
  • Gründungskapital: Je nach gewählter Rechtsform ist ein Mindestkapital erforderlich. Für eine GmbH (Kft.) beträgt das Mindestkapital 3 Millionen HUF (ca. 8.000 Euro), während für eine geschlossene Aktiengesellschaft (Zrt.) mindestens 5 Millionen HUF (ca. 13.000 Euro) nötig sind.

Laufende Betriebskosten

Neben den einmaligen Kosten müssen auch laufende Betriebskosten eingeplant werden, die während des Geschäftsbetriebs regelmäßig anfallen:

  • Buchhaltungskosten: Die professionelle Buchhaltung ist für die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften und die Erstellung der Jahresabschlüsse unerlässlich. Die monatlichen Kosten für Buchhaltung und Steuerberatung liegen in der Regel bei etwa 30.000 bis 50.000 HUF (ca. 80 bis 130 Euro), abhängig von der Komplexität der Geschäftsvorfälle.
  • Verwaltungskosten: Dazu gehören Mietkosten für Büro- oder Geschäftsräume, die je nach Lage und Größe stark variieren können. In Budapest sind die Mietkosten für kleinere Büros zwischen 100.000 und 200.000 HUF (ca. 260 bis 520 Euro) pro Monat.
  • Steuern und Abgaben: Neben der Körperschaftssteuer von 9 % auf den Gewinn müssen auch Mehrwertsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter berücksichtigt werden. Die Mehrwertsteuer beträgt 27 %, und Sozialversicherungsbeiträge sind abhängig von den Gehältern der Mitarbeiter.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gründungskosten in Ungarn relativ niedrig sind, insbesondere im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Die laufenden Kosten wie Buchhaltung, Verwaltung und Steuern sollten jedoch sorgfältig kalkuliert werden, um eine langfristige finanzielle Planung zu gewährleisten.

Mit einer guten Vorbereitung und einer detaillierten Kostenplanung können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen von Anfang an auf soliden finanziellen Grundlagen steht.

Firma in Ungarn gründen: Risiken und Herausforderungen

Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn bietet zahlreiche Vorteile, birgt jedoch auch spezifische Risiken und Herausforderungen. Diese sollten gründlich analysiert werden, um potenzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Rechtliche Risiken

Ein wesentliches Risiko bei der Unternehmensgründung in Ungarn sind die rechtlichen Herausforderungen. Ungarn hat komplexe Gesetze und Verordnungen, die sich von denen in anderen Ländern unterscheiden können. Insbesondere ausländische Investoren könnten Schwierigkeiten haben, sich im ungarischen Rechtsrahmen zurechtzufinden. Probleme können auftreten, wenn gesetzliche Anforderungen nicht genau erfüllt werden oder wenn es zu Missverständnissen hinsichtlich der Compliance kommt. Um solche Risiken zu minimieren, ist es ratsam, rechtlichen Rat von erfahrenen Anwälten oder Beratern einzuholen.

Wirtschaftliche Unsicherheiten

Die wirtschaftliche Lage in Ungarn kann ebenfalls Risiken darstellen. Auch wenn Ungarn relativ stabil ist, können wirtschaftliche Unsicherheiten wie Inflation, Währungsrisiken oder Marktschwankungen die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen. Laut Berichten liegt die Konkursrate in Ungarn bei etwa 2-3 %, was darauf hinweist, dass es zu finanziellen Schwierigkeiten kommen kann. Unternehmer sollten daher strategische Rücklagen bilden und ihre Geschäftsstrategie flexibel gestalten, um auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können.

Steuerliche Hürden und Bürokratie

Ein weiteres Risiko sind die steuerlichen Hürden und die Bürokratie in Ungarn. Die Steuergesetze können kompliziert sein, und die Einhaltung aller steuerlichen Verpflichtungen erfordert sorgfältige Planung und Verwaltung. Unternehmen müssen sich an spezifische Steuervorschriften halten und regelmäßige Berichterstattung leisten. Auch wenn die Körperschaftssteuer relativ niedrig ist (9 %), können andere steuerliche Anforderungen und Bürokratie den administrativen Aufwand erhöhen. Unzureichende steuerliche Planung oder Fehler in der Buchhaltung können zu Strafen und Nachforderungen führen.

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