Die Gründung eines Unternehmens in England zieht aufgrund der Steuervorteile, des flexiblen Handelsrechts und des dynamischen Marktes viele Unternehmer an. Hier erfahren Sie, wie Sie ganz einfach ein Unternehmen gründen können, indem Sie die für Ihr Vorhaben geeigneten Schritte befolgen und dabei häufige Fehler vermeiden.
Warum eine Firma in England gründen?
Die Gründung einer Firma in England bietet zahlreiche Vorteile, die vor allem durch die unternehmensfreundliche Gesetzgebung und den Zugang zu internationalen Märkten gestützt werden. Viele Unternehmer, insbesondere aus Deutschland, entscheiden sich für die Gründung in Großbritannien aufgrund der folgenden Aspekte:
- Niedrige Unternehmenssteuern: Mit einem Körperschaftssteuersatz von aktuell 19% bietet das Vereinigte Königreich einen der niedrigsten Steuersätze in Europa. Dies kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen erhebliche Steuerersparnisse bedeuten.
- Flexibles Rechtssystem: Das englische Gesellschaftsrecht bietet eine hohe Flexibilität bei der Wahl der Unternehmensform. Insbesondere die Private Limited Company (Ltd) ist eine beliebte Wahl, da sie eine beschränkte Haftung für Gesellschafter bietet und mit geringen Anforderungen an das Stammkapital gegründet werden kann.
- Einfache und schnelle Gründung: Die Gründung einer Firma in England kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden abgeschlossen werden. Dank der einfachen Online-Registrierung bei Companies House ist der Prozess unkompliziert und zeitsparend.
- Brexit und neue Möglichkeiten: Trotz des Brexits bleibt Großbritannien ein attraktiver Standort für Unternehmen. Der Austritt aus der EU hat zwar einige Änderungen im Handelsverkehr mit Europa bewirkt, doch das Land bietet weiterhin Zugang zu einem globalen Markt und erleichtert Geschäfte mit internationalen Partnern.
- Zugang zu internationalen Märkten: Großbritannien ist ein globaler Knotenpunkt für Handel und Investitionen. Eine in England gegründete Firma profitiert von einem umfangreichen Netzwerk an Freihandelsabkommen und einem dynamischen Wirtschaftsumfeld.
Wie gründe ich eine Firma in England?
Die Gründung einer Firma in England ist dank des modernen und effizienten Gesellschaftsrechts relativ einfach und schnell durchführbar. Im Folgenden werden die Schritte zur Gründung erläutert, wobei der Schwerpunkt auf der Registrierung und den erforderlichen Formalitäten liegt.
Schritte zur Registrierung bei Companies House
Der erste Schritt bei der Firmengründung in England ist die Registrierung bei Companies House, der zentralen Behörde für die Unternehmensregistrierung. Dieser Prozess kann entweder online oder postalisch erfolgen, wobei die Online-Option schneller und kostengünstiger ist. Für die Online-Registrierung fällt eine Gebühr von £12 an, und die Registrierung kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden abgeschlossen werden.
Gründungsdokumente und deren Inhalte
Für die Registrierung einer Firma in England werden bestimmte Dokumente benötigt. Die zwei wichtigsten Dokumente sind das Memorandum of Association und die Articles of Association. Das Memorandum of Association enthält die grundlegenden Informationen über die Firma und ihre Gesellschafter, während die Articles of Association die internen Regeln und Vorschriften der Firma festlegen.
- Memorandum of Association: Bestätigt die Gründung der Firma und listet die ersten Aktionäre auf.
- Articles of Association: Definiert die Regeln und Abläufe der Firma, einschließlich der Rechte und Pflichten der Direktoren und Aktionäre.
Wahl der Unternehmensform (Ltd, LLP, PLC)
In England gibt es verschiedene Unternehmensformen, die je nach Geschäftszielen und -struktur ausgewählt werden können. Die gängigsten Formen sind:
- Private Limited Company (Ltd): Die am häufigsten gewählte Form, insbesondere wegen der beschränkten Haftung der Gesellschafter und der geringen Anforderungen an das Stammkapital.
- Limited Liability Partnership (LLP): Eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung, ideal für professionelle Dienstleistungsunternehmen.
- Public Limited Company (PLC): Diese Form ermöglicht es der Firma, Aktien an der Börse zu verkaufen, und wird in der Regel von größeren Unternehmen gewählt.
Geschäftskonto eröffnen
Ein weiterer wichtiger Schritt bei der Gründung einer Firma in England ist die Eröffnung eines Business Bank Accounts. Dies ist erforderlich, um die Finanzen der Firma von den persönlichen Finanzen der Gesellschafter zu trennen. Es gibt eine Vielzahl von Banken, die Geschäftskonten anbieten, darunter traditionelle Banken und Fintech-Unternehmen, wie Wise oder Revolut. Einige Banken bieten spezielle Geschäftskonten für internationale Unternehmer an.
Bedeutung der Director’s Duties
Die Rolle des Directors (Geschäftsführers) ist in einer englischen Firma entscheidend. Es gibt bestimmte gesetzliche Pflichten, die ein Director einhalten muss, darunter:
- Treuepflicht gegenüber der Firma
- Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäftsbücher
Anforderungen an die Firmengründung in England
Bevor eine Firma in England gegründet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Anforderungen betreffen vor allem die rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass das Unternehmen gesetzeskonform arbeitet.
Notwendige Dokumente
Für die Gründung einer Firma in England sind spezifische Dokumente erforderlich, die bei Companies House eingereicht werden müssen. Zu den wichtigsten gehören:
- Memorandum of Association: Dokument, das die Gründung der Firma bestätigt und die ersten Gesellschafter benennt.
- Articles of Association: Interne Regeln und Vorschriften der Firma, die die Rechte und Pflichten der Direktoren und Gesellschafter festlegen.
- Registered Office Address: Die Firma muss eine offizielle Geschäftsadresse im Vereinigten Königreich angeben, an die alle offiziellen Mitteilungen gesendet werden.
Anforderungen an Directors
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Anforderungen an die Geschäftsführer (Directors) der Firma. Diese müssen mindestens 16 Jahre alt sein und dürfen nicht von der Führung eines Unternehmens ausgeschlossen sein. In den meisten Fällen gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität, was die Gründung einer englischen Firma für ausländische Unternehmer attraktiv macht.
Mindestkapital
In England gibt es keine festgelegte Mindestkapitalanforderung für die Gründung einer Private Limited Company (Ltd). Dies erleichtert den Einstieg für Unternehmer mit begrenzten finanziellen Mitteln. Dennoch kann es aus strategischen Gründen sinnvoll sein, ein gewisses Stammkapital zu hinterlegen, um die Bonität der Firma zu verbessern und das Vertrauen potenzieller Geschäftspartner zu stärken.
Benötigte Dokumente für die Gründung
Die Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Firmengründung in England. Um die Firma erfolgreich zu registrieren, müssen mehrere rechtlich relevante Dokumente eingereicht werden.
- Memorandum of Association: Dies ist das Dokument, das die Gründung der Firma formalisiert und die ursprünglichen Gesellschafter auflistet. Es wird bei der Registrierung erstellt und bei Companies House eingereicht.
- Articles of Association: Diese regeln die internen Abläufe der Firma, einschließlich der Entscheidungsprozesse, der Stimmrechte der Aktionäre und der Befugnisse der Direktoren. Standardvorlagen sind verfügbar, aber viele Unternehmen passen sie an ihre spezifischen Bedürfnisse an.
- Incorporation Form (Form IN01): Diese Form enthält die grundlegenden Informationen über die Firma, einschließlich ihres Namens, ihrer Geschäftsadresse, der Details der Direktoren und Aktionäre sowie des ausgewählten Unternehmenszwecks.
Welche Steuern fallen an bei einer Firmengründung in England?
Das britische Steuersystem bietet einige der günstigsten Bedingungen für Unternehmen in Europa, was ein entscheidender Grund für viele Unternehmer ist, eine Firma in England zu gründen. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Steuerarten und ihrer relevanten Sätze, die bei der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens in England zu berücksichtigen sind.
Körperschaftssteuer (Corporation Tax)
Die Körperschaftssteuer in Großbritannien liegt derzeit bei 19%, was im europäischen Vergleich relativ niedrig ist. Diese Steuer wird auf die Gewinne des Unternehmens erhoben, unabhängig davon, ob die Gewinne in Großbritannien oder im Ausland erzielt wurden, solange die Firma in Großbritannien ansässig ist. Für Unternehmer ist dieser niedrige Steuersatz ein wesentlicher Anreiz, da er die Belastung erheblich reduziert.
Mehrwertsteuer (VAT)
Die Mehrwertsteuer (VAT) ist eine weitere wichtige Steuer, die Unternehmen betreffen kann. Firmen sind verpflichtet, sich für die VAT zu registrieren, wenn ihr Jahresumsatz über £85.000 liegt. Der Standardsatz für die VAT beträgt 20%, es gibt jedoch ermäßigte Sätze für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Unternehmen, die für die VAT registriert sind, müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen und die Steuer an das Finanzamt abführen.
National Insurance Contributions (NICs)
Zusätzlich zu den Unternehmenssteuern müssen Unternehmer auch National Insurance Contributions (NICs) leisten, die zur Finanzierung des britischen Sozialsystems beitragen. Die Höhe der NICs hängt von den Gehältern der Mitarbeiter und den Gewinnen der Firma ab. Directors und Mitarbeiter müssen Beiträge leisten, wobei die Raten je nach Einkommenshöhe variieren.
Steuerliche Anreize
Großbritannien bietet eine Reihe von steuerlichen Anreizen, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs). Dazu gehören:
- R&D Tax Credits: Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, können Steuererleichterungen erhalten. Dies ist besonders für technologieorientierte Firmen attraktiv.
- Patent Box: Unternehmen, die Einkünfte aus patentierten Produkten erzielen, profitieren von einer ermäßigten Körperschaftssteuer auf diese Einnahmen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Deutschland und Großbritannien haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das verhindert, dass Gewinne sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien besteuert werden. Dies ist besonders relevant für Unternehmer, die in beiden Ländern geschäftlich tätig sind.
Firma in England gründen und in Deutschland arbeiten: Geht das?
Es ist durchaus möglich, eine Firma in England zu gründen und weiterhin in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Allerdings müssen dabei einige steuerliche und rechtliche Aspekte beachtet werden, um Probleme mit den Behörden in beiden Ländern zu vermeiden.
Steuerliche Implikationen
Ein Hauptpunkt, der bei der Gründung einer Firma in England und gleichzeitigem Arbeiten in Deutschland berücksichtigt werden muss, ist die doppelte Besteuerung. Glücklicherweise besteht zwischen Deutschland und Großbritannien ein Doppelbesteuerungsabkommen, das sicherstellt, dass dieselben Einkünfte nicht zweimal besteuert werden. In der Regel wird das Einkommen im Land des gewöhnlichen Aufenthalts besteuert, in diesem Fall also in Deutschland. Es ist jedoch wichtig, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die genauen Regelungen und potenziellen Fallstricke zu verstehen.
- Wohnsitz und Besteuerung: Wenn Sie in Deutschland wohnhaft sind, aber eine Firma in England führen, müssen Sie in der Regel Ihre weltweiten Einkünfte in Deutschland versteuern. Dennoch fallen unter Umständen Unternehmenssteuern in Großbritannien an, die durch das Doppelbesteuerungsabkommen teilweise angerechnet werden können.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das britische Gesellschaftsrecht erlaubt es, eine Firma in Großbritannien zu gründen, selbst wenn der Gründer nicht in Großbritannien ansässig ist. Allerdings ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Firma eine Registered Office Address in Großbritannien hat, an die alle offiziellen Mitteilungen gesendet werden können. Es gibt viele Dienstleister, die virtuelle Büros anbieten, um diese Anforderung zu erfüllen.
- Geschäftsführung aus dem Ausland: Sie können Ihre Firma in England leiten, während Sie in Deutschland leben. Viele Unternehmer nutzen diese Möglichkeit, um von den vorteilhaften Bedingungen in Großbritannien zu profitieren, ohne ihren Wohnsitz nach England verlegen zu müssen.
Vorteile des Non-Dom-Status
Eine besondere Möglichkeit, die für internationale Unternehmer interessant sein könnte, ist der sogenannte Non-Dom-Status in Großbritannien. Dieser Status ermöglicht es, nicht auf im Ausland erzielte Einkünfte besteuert zu werden, solange diese nicht nach Großbritannien überwiesen werden. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn Sie als Geschäftsführer einer englischen Firma in Deutschland arbeiten und Einkünfte aus verschiedenen Quellen generieren.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer Firma in England?
Die Gründung einer Firma in England ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern relativ kostengünstig. Trotzdem sollten Unternehmer die verschiedenen Kostenfaktoren berücksichtigen, die im Laufe der Firmengründung und des laufenden Betriebs anfallen.
Gründungsgebühren
Die ersten Kosten entstehen bei der Registrierung der Firma bei Companies House. Diese Gebühren sind vergleichsweise niedrig und belaufen sich auf £12 für die Online-Registrierung. Wenn Sie die Registrierung per Post durchführen möchten, liegt die Gebühr bei £40. Die Online-Option ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch schneller, da die Registrierung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden abgeschlossen ist.
Laufende Kosten
Nachdem die Firma gegründet wurde, fallen einige laufende Kosten an, die beachtet werden sollten:
- Jahresgebühren für Companies House: Jedes Jahr muss eine sogenannte Annual Confirmation Statement eingereicht werden, die bestätigt, dass die Informationen über die Firma aktuell sind. Die Gebühr dafür beträgt £13 bei Online-Einreichung.
- Buchhaltung und Steuerberatung: Abhängig von der Größe und Komplexität Ihres Unternehmens sollten Sie die Kosten für einen Buchhalter oder Steuerberater einkalkulieren. Diese Kosten können variieren, beginnen aber oft bei etwa £500 bis £1.000 pro Jahr für kleine Unternehmen.
Verborgene Kosten
Es gibt auch einige versteckte Kosten, die Unternehmer oft übersehen. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für die Eröffnung eines Geschäftskontos, Kosten für rechtliche Beratung bei der Erstellung von Verträgen und gegebenenfalls die Anmietung eines Büros, selbst wenn es sich nur um eine Registered Office Address handelt.
Zusätzlich können Kosten für die Erfüllung der Folgepflichten entstehen, wie etwa die Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen, die Einhaltung von Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung oder die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften, falls das Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt.
Fazit zu den Kosten
Insgesamt ist die Gründung einer Firma in England finanziell überschaubar, besonders im Vergleich zu anderen Ländern. Die Gründungskosten bleiben niedrig, und die laufenden Kosten können je nach Geschäftsstruktur variieren. Eine sorgfältige Planung und die Inanspruchnahme professioneller Beratung sind jedoch unerlässlich, um unvorhergesehene Ausgaben zu vermeiden.
Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer Firma in England?
Die Gründung einer Firma in England ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern kostengünstig und relativ unkompliziert. Dennoch gibt es verschiedene Kostenpunkte, die Unternehmer berücksichtigen sollten. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Ausgaben, die bei der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens in Großbritannien anfallen.
Gründungskosten
Die eigentlichen Gründungskosten sind niedrig, insbesondere wenn die Firma online registriert wird. Die Gebühr für die Online-Registrierung bei Companies House beträgt lediglich £12. Sollten Sie die postalische Registrierung bevorzugen, liegen die Kosten bei £40. Diese geringen Gebühren machen England zu einem besonders attraktiven Standort für Unternehmer, die kosteneffizient starten möchten.
Laufende Verwaltungskosten
Nach der Gründung der Firma fallen regelmäßige Verwaltungskosten an. Dazu gehören:
- Jahresgebühren: Firmen in Großbritannien müssen jährlich eine Confirmation Statement bei Companies House einreichen, wofür eine Gebühr von £13 anfällt (bei Online-Einreichung).
- Buchhaltungs- und Steuerberatungskosten: Viele Unternehmen entscheiden sich, einen Buchhalter oder Steuerberater zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden. Diese Kosten können je nach Umfang der Arbeit und Größe des Unternehmens stark variieren, sie liegen in der Regel zwischen £500 und £2.000 pro Jahr.
Betriebskosten
Neben den Verwaltungsgebühren gibt es laufende Betriebskosten, die sich je nach Art des Unternehmens unterscheiden können. Diese umfassen:
- Büro- oder Geschäftsmieten: Falls das Unternehmen physische Räumlichkeiten benötigt, variieren die Mietkosten stark je nach Standort.
- Gehälter: Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen Gehälter sowie damit verbundene Sozialabgaben (wie die National Insurance Contributions) berücksichtigt werden.
Verborgene Kosten
Auch wenn die Gründungskosten relativ niedrig sind, gibt es einige versteckte Kosten, die leicht übersehen werden können. Dazu zählen:
- Kosten für die Eröffnung eines Geschäftskontos: Viele Banken erheben Gebühren für Geschäftskonten, die monatlich anfallen können.
- Versicherungen: Abhängig von der Branche kann es notwendig sein, verschiedene Arten von Versicherungen abzuschließen, wie z.B. Haftpflichtversicherungen oder Versicherungen für Geschäftsrisiken.
Rechtskosten
Unter Umständen entstehen zusätzliche Rechtskosten, insbesondere wenn die Gesellschaftsstruktur komplex ist oder Verträge rechtlich überprüft werden müssen. Anwaltskosten können je nach Komplexität der Dienstleistungen variieren und sollten bei der Budgetplanung berücksichtigt werden.
Welche Risiken gibt es bei der Firmengründung in England?
Trotz der vielen Vorteile, die die Gründung einer Firma in England bietet, gibt es auch einige Risiken, die Unternehmer sorgfältig abwägen sollten. Diese Risiken ergeben sich vor allem aus rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Faktoren, die Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben können.
Risiken im Zusammenhang mit dem Brexit
Der Brexit hat einige Unsicherheiten in Bezug auf den Handel und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU mit sich gebracht. Zu den Risiken, die sich aus dem Brexit ergeben, gehören:
- Veränderte Handelsbedingungen: Der Brexit hat zu neuen Handelsbarrieren zwischen Großbritannien und der EU geführt, einschließlich Zollabgaben und längeren Lieferzeiten. Unternehmen, die stark vom Handel mit der EU abhängig sind, müssen möglicherweise zusätzliche Kosten und Verzögerungen in Kauf nehmen.
- Zugang zu Märkten und Arbeitskräften: Der Austritt aus der EU hat auch Auswirkungen auf den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften und Märkten in der EU. Unternehmer müssen sich darauf einstellen, dass die Einstellung von EU-Bürgern sowie der Handel mit EU-Staaten komplexer und kostspieliger geworden ist.
Haftungsrisiken für Unternehmer
Obwohl die Gründung einer Limited (Ltd) eine beschränkte Haftung bietet, gibt es immer noch potenzielle Haftungsrisiken für die Direktoren der Firma. Diese ergeben sich aus der Nichteinhaltung gesetzlicher Pflichten, wie etwa der ordnungsgemäßen Buchführung oder der Abführung von Steuern und Sozialabgaben. Wenn diese Pflichten verletzt werden, kann der Director persönlich haftbar gemacht werden.
- Director’s Duties: Die Pflichten eines Directors sind im Companies Act 2006 festgelegt und beinhalten unter anderem die Verpflichtung, im besten Interesse der Firma zu handeln und Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Finanzielle Risiken
Unternehmer sollten sich auch der finanziellen Risiken bewusst sein, die mit der Gründung einer Firma in einem fremden Land verbunden sind. Diese umfassen:
- Wechselkursrisiken: Schwankungen im Wechselkurs zwischen dem britischen Pfund und anderen Währungen können sich auf die Rentabilität der Firma auswirken, insbesondere wenn ein großer Teil des Umsatzes im Ausland generiert wird.
- Liquiditätsprobleme: Wie bei jeder Firmengründung besteht das Risiko, dass die Firma in den ersten Jahren Schwierigkeiten haben könnte, ausreichend Liquidität aufrechtzuerhalten, um ihre laufenden Betriebskosten zu decken.
Politische und regulatorische Unsicherheiten
Die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Großbritannien könnten sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Dies betrifft insbesondere Regelungen im Zusammenhang mit dem Brexit und neuen Handelsabkommen, die die Geschäftsbedingungen für international tätige Unternehmen beeinflussen könnten. Es besteht das Risiko, dass zukünftige Regulierungen den Marktzugang oder die Kostenstruktur eines Unternehmens unerwartet verändern.
Warum England eine attraktive Option für Ihre Firmengründung bleibt
Trotz der Herausforderungen, die der Brexit mit sich gebracht hat, bleibt Großbritannien ein äußerst attraktiver Standort für die Gründung eines Unternehmens. Die Kombination aus niedrigen Unternehmenssteuern, einer schnellen und einfachen Gründungsprozedur, sowie einem flexiblen Rechtssystem macht England besonders für internationale Unternehmer interessant.
Durch den niedrigen Körperschaftssteuersatz von 19%, die einfache Registrierung bei Companies House und die flexiblen Möglichkeiten zur Gestaltung von Unternehmensformen wie der Limited (Ltd), bietet das Vereinigte Königreich eine hervorragende Grundlage für den geschäftlichen Erfolg. Außerdem profitieren Unternehmer von einem globalen Markt und zahlreichen Freihandelsabkommen, die den internationalen Handel erleichtern.
Die Risiken, die durch den Brexit entstanden sind, lassen sich mit sorgfältiger Planung und Beratung in den Griff bekommen. Unternehmen, die sich gut auf die veränderten Handelsbedingungen einstellen, können weiterhin von den Vorteilen des Standorts Großbritannien profitieren.
Insgesamt bietet Großbritannien weiterhin exzellente Bedingungen für Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeiten international ausrichten und neue Märkte erschließen wollen. Mit der richtigen Strategie und einem Bewusstsein für mögliche Herausforderungen bleibt die Gründung einer Firma in England eine lohnende Investition in die Zukunft.